Die Anwärter einer Mitgliedschaft im BDC werden einem Aufnahmeverfahren unterzogen. Dazu gehört, dass sie ihre Fähigkeiten durch aussagefähige Unterlagen wie einem vollständigen tabellarischen Lebenslauf und Arbeitszeugnissen dokumentieren.
Die Mitglieder besitzen das nötige Wissen und die berufliche Erfahrung aufgrund einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als Angestellter einer Unternehmensberatung oder einer mindestens einjährigen Ausübung als selbständiger Consultant.
Die Consultants handeln hauptsächlich im Interesse ihrer Kunden. Deshalb sind die Qualitäts- und Serviceanforderungen der Kunden maßgebend, Eigeninteressen dürfen keine Rolle spielen.
Die Mitglieder informieren ihre Partner präzise über die Höhe der Beratungskosten. Im Angebot müssen Preise, Provisionen und Nebenkosten so detailliert wie möglich aufgeführt sein.
Die Consultants stellen Provisionen und sonstige Entgelte nur dann in Rechnung, wenn der Beratungsauftrag entsprechend den Vertragsbedingungen erfolgreich durchgeführt wurde.
Durch die Verpflichtung zur Weiterbildung garantieren die Mitglieder, dass sie, ihre Partner und angestellten Berater mit dem neuesten Wissensstand vertraut sind. Dieses Wissen ermöglicht ihnen, die von den Kunden übertragenen Aufgaben mit einem hohen Maß an Effizienz zu bearbeiten.
Kommt es zwischen dem Consultant und Kunden zu Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten, können sich die Mitglieder in erster Instanz an einen vom BDC empfohlenen Mediator wenden, der daraufhin ein Schlichtungsverfahren einleitet.