Interessenvertretung

Consultants sehen sich zunehmendem Konkurrenzdruck von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern ausgesetzt. Dadurch ist die eigenständige unternehmerische Beratungstätigkeit gefährdet. Der BDC setzt sich als kompetenter Partner für die Erhaltung dieser Eigenständigkeit ein.

Diese Interessenvertretung reflektiert sich im Anspruch und in den Qualitäts- und Ethikleitlinien des Bundesverbandes.

So möchte der BDC u.a. den gesetzlichen Schutz und damit eine griffige Definition des Berufsbildes „Consultant“ erwirken. Diese Berufsbezeichnung bedeutet eine tatsächliche Orientierung hin zum professionellen Consulting.

Des Weiteren betreibt der BDC eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, um die Vorzüge professionellen Consultings herauszustellen und zu manifestieren. Dazu gehört auch die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, die sich mit der Branche auseinandersetzen und damit zum positiven Erscheinungsbild des BDC beitragen.

Die Qualitäts- und Ethikleitlinien verdeutlichen diese Bemühungen.

International renommierte Consultingfirmen zeigen durch Optimierungserfolge immer wieder deutlich, welche Potentiale selbst in kleineren Unternehmen vorhanden sind,

um kurz- bzw. langfristige Ziele effizienter und kostengünstiger zu realisieren.

Allerdings zeigen einige Firmen trotz erkannter Notwendigkeit eine gewisse Zurückhaltung bei der Einschaltung externer Consultants. Sie sehen in der Beratung einen zu hohen finanziellen Aufwand, der sich durch die vermeintliche Selbstbereinigung des Problems vermeiden lassen würde.

Die Investitionskosten in eine gegenwärtige Beratung stehen jedoch in keinem Verhältnis späterer Kosten, die aufgrund von Fehlentwicklungen zu Korrekturmaßnahmen führen würden.

Doch auch die Consultants selbst sehen sich mit Herausforderungen konfrontiert. So wird ihnen der Zugang zu neuen Kunden häufig auch deshalb erschwert, weil die eigene Strategie gegenüber Wettbewerbern zu defensiv ausgerichtet oder die nötige Reputation nicht markant genug ist.